Wie melde ich Falschparken in Berlin?

Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass Ihr Parkplatz oder auch eine Fläche, durch ein unbefugtes Fahrzeug versperrt wird, bietet sich die Möglichkeit, dieses Fahrzeug entfernen zu lassen. Natürlich kann es in vielen Situationen Vorteilhaft, zuerst zu versuchen den Fahrzeughalter zu ermitteln und ihn selbstständig zu einem Räumen der Fläche bewegen. Dies hat oft den Vorteil, dass es schneller geht, wenn man die zuständige Person rechtzeitig ausfindig macht und möglichen Komplikationen mit dem Abschleppdienst oder der Polizei vorgebeugt werden können.

Wie melde ich Falschparken in Berlin

Sollte dieser Versuch jedoch erfolglos sein, besteht die Möglichkeit den Fahrzeughalter durch die Polizei oder das Ordnungsamt zu ermitteln und das im Weg stehende Fahrzeug Abschleppen zu lassen. Dies kann über verschiedene Wege erfolgen. Eines dieser Wege ist das herkömmliche, telefonische Kontaktieren des Ordnungsamts. Sollte es jedoch nicht in der Lage sein, das Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen, kann auch die Polizei alarmiert werden. Dies bietet sich besonders dann an, wenn durch das Fahrzeug eine Gefahr verursacht wird, weil es etwa Rettungswege zustellt oder Passanten und Teilnehmer des Straßenverkehrs behindert.

Eine weitere Möglichkeit Falschparker zu melden besteht darin, per App ein Foto hochzuladen und das Ordnungsamt via Foto von der Situation und dem Fahrzeug zu informieren. Das Kennzeichen wird dabei geschwärzt. Ein Beispiel dafür ist etwa die MySchleppApp (Quelle: myschleppapp.de). Auch das eigenständige Kontaktieren eines Abschleppdienstes kann hilfreich sein. Ein Beispiel dafür ist etwa der Abschleppdienst Schwalbe, welches mit vielseitigen Dienstleistungen und schnellem Handeln überzeugt.  

Wer zahlt Abschleppkosten bei Falschparken?

Wird das Fahrzeug vom Ordnungsamt und der Polizei abgeschleppt, muss der Täter dafür aufkommen. Will der Autobesitzer oder der Stellplatzmieter das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug privat abschleppen, dann entsteht natürlich ein Kostenproblem. Auch hier muss grundsätzlich der Zuwiderhandelnde bzw. der Fahrzeughalter zahlen.

Abschleppdienst: 

Die Kosten einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie Falschparken trägt der Fahrer bzw. Halter. Dies kann sehr kostspielig werden, wenn der Kunde die maximale Parkzeit deutlich überschreitet, andere auf einem Privatparkplatz behindert oder beim längeren Parken ohne Parkschein. Allerdings muss der Kunde ggf. das Abschleppunternehmen im Voraus bezahlen. In diesem Fall kann der betroffene Fahrzeughalter oder -mieter die Abschleppdienst-Kosten beim Falschparken als Entschädigung gegenüber dem Fahrer oder Fahrzeughalter geltend machen (BGH, 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08 und 11.03.2009). 2016, Az.: V ZR 102/ 15). Das Abschleppunternehmen kann die Fahrzeugübergabe aber auch an die vom Falschparker nach dem Abschleppen gezahlte Gebühr koppeln.

Wichtig ist, dass sich die Kosten beim Falschparken im ortsüblichen Rahmen bewegen und nicht zu hoch sind. Die übliche Gebühr liegt zwischen 130 und 300 Euro. Wenn Eigentümer also Verletzer abschleppen lassen, sollten sie darauf achten, dass das Unternehmen den Preis nicht überschätzt, da dies bedeuten könnte, dass sie die Differenz der örtlichen Gebühren selbst zahlen müssen. 

Was tun gegen Falschparker auf Privatparkplätzen?

  • Falsch abgestellte Fahrzeuge dokumentieren und unabhängige Zeugen einholen
  • Geben Sie den Fahrern ein paar Minuten Zeit, um zu ihrem Fahrzeug zurückzukehrenversuche den Fahrer zu finden
  • Rufen Sie innerhalb weniger Stunden einen Abschleppwagen
  • Abschleppkosten vorher besprechen
  • Gehen Sie respektvoll mit Fremdparkern um Falschparker können auch von Rechtsanwälten abgemahnt werden

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